Ausschreibung HSV 4er-Pokal aufgehoben
Liebe Schachfreunde,
hiermit treffe ich folgende Festlegungen:
1. Die am 05.01.2020 veröffentlichte Ausschreibung für den HSV 4er-Pokal 2020 wird aufgehoben.
2. Das erweitere Präsidium soll eine Lösung für das weitere Vorgehen bzgl. dem HSV 4er-Pokal 2020 erarbeiten und beschließen.
3. Die Lösung soll sicherstellen, daß Hessen Vertreter dem DSB melden kann.
Begründung
1. Der Meldeschluß für den nächsten DSB-4er Pokal ist der 01.12.2020. Da noch nicht alle Qualifikanten für den 4er-Pokal feststehen (z. B. Hessenligameister, die Vertreter der Bezirke z. T.) ist es unklar, ob auf Hessenebene (auch im Hinblick auf das sich immer noch dynamische Infektionsgeschehen und auch der zum Teile nicht vorhandenen Verfügbarkeit von Spiellokalen) bis dahin die Vertreter des Hessischen Schachverband e. V. regulär ausgespielt werden können.
2. Nach §9 und §17 kann eine Zuständigkeit des erweiterten Präsidiums für eine Entscheidung bzgl. dem HSV 4er-Pokal hergeleitet werden. Durch die Zusammensetzung dieses Organes ist auch sichergestellt, daß die Bezirke angemessen vertreten sind.
3. Es scheint angemessen, daß unabhängig davon, ob in Hessen ein 4er-Pokal durchgeführt werden kann oder nicht, die Plätze von Hessen beim DSB nicht verlustig gehen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
A. Filmann
komm. TLfM
Bruchköbel, 2020-08-31
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