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Turnierordnung

erstellt von admin zuletzt verändert: 13.09.2024 22:03

Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes [Stand: 1.September 2024]

A. Spielberechtigung

1. 1An den Meisterschafts- und Pokalspielen des HSV dürfen nur Spieler teilnehmen, die Mitglieder eines Vereins des HSV sind, sofern nicht anders geregelt. 2Die Vereine des Verbandes müssen ihre Verpflichtungen gegenüber dem HSV erfüllt haben. 3Als Nachweis der Spielberechtigung gilt die jeweils neueste DSB-Mitgliederliste (Ziffer 109) bzw. die vorläufige Spielberechtigung (Ziffer 110) oder eine Gastspielgenehmigung für weibliche Mitglieder (Ziffer 58). 4Die Spielberechtigung beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Mitgliederliste, der Gastspielgenehmigung oder einem vom Leiter der Spielerpassstelle explizit angegebenen Datum, bestätigt durch seine Unterschrift. 5Vorläufige Spielberechtigungen werden gegebenenfalls (z. B. Ausfall der Spielerpassstelle durch Krankheit, Urlaub o. ä.) mit dem Zeitpunkt  der Beantragung gültig. 6Die Beantragung muss in Textform erfolgen.

2. 1Jeder Spieler kann im Laufe des Spieljahres nur für einen Verein des DSB starten. 2Das Spieljahr beginnt am 1. September jedes Jahres. 3Das Nähere hierzu regelt Ziffer 110.

3. 1Jeder Spieler, der für einen Verein des HSV auf der aktuellen DSB-Mitgliederliste steht, gehört damit dem HSV an. 2Die Möglichkeit, einem weiteren Verein anzugehören, wird damit nicht berührt. 3In einem solchen Fall erfolgt die Anmeldung bei der Spielerpassstelle des HSV als passives Mitglied.

4. 1 Zum Nachweis der Spielberechtigung ist entweder eine vorläufige Spielberechtigung oder eine aktuelle Mitgliederliste (bzw. Kopie) bei Lehrgängen sowie Einzel- und Mannschaftsmeisterschaften vorzulegen.

B. Turniere

5. 1Im HSV werden folgende Turniere durchgeführt:

B I Einzelmeisterschaft
B II Mannschaftsmeisterschaft
B III Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft
B IV Blitzeinzelmeisterschaft
B V Blitzmannschaftsmeisterschaft
B VI Einzelpokal „Goldener Springer“
B VII Mannschaftspokal
B VIII Fraueneinzelmeisterschaft
B IX Frauenmannschaftsmeisterschaft
B X Frauenschnellschachmeisterschaft
B XI Frauenblitzeinzelmeisterschaft
B XII Frauenblitzmannschaftsmeisterschaft
B XIII Fraueneinzelpokal
B XIV Frauenmannschaftspokal
B XV Seniorenschach

2Alle diese Turniere werden einmal jährlich durchgeführt. 3Alle Jugendmeisterschaften werden nach der Turnierordnung der Hessischen Schachjugend gespielt und durch die HSJ organisiert.

B I Einzelmeisterschaft

Die Hessenmeisterschaft wird wie folgt durchgeführt:

6. 1Die Einzelmeisterschaft wird in der Regel in drei Klassen gespielt: Meisterturnier und die Turniere A und B. 2Es kann eine weitere Klasse angeboten werden. 3Sie ist im Rahmen der Turnierordnung offen für alle Schachspieler. 4Es wird ein Startgeld erhoben. 5Es kann für die Turniere unterschiedlich sein. 6Ebenso kann für bestimmte Gruppen ein ermäßigtes Startgeld festgelegt werden. 7Die Höhe und die Staffelung legt das geschäftsführende Präsidium auf Vorschlag des zuständigen Turnierleiters fest. 8Die Meister der Bezirke sind vom Startgeld in dem ihrer Spielstärke entsprechenden Turnier befreit. 9Voraussetzung ist, dass die Bezirksmeisterschaft in einem Turnier mit Normalpartien ausgespielt wird.

6a. 1 Als Turnierwertungszahl (TWZ) wird die DWZ verwendet. 2 Bei Spielern mit ELO, aber ohne DWZ, wird die ELO verwendet. 3 Für alle DWZ- und Elo-Zahlen gilt als Stichtag der Monatserste des vor dem Turnierbeginn liegenden vollen Kalendermonats; es werden die für den Stichtag veröffentlichten DWZ bzw Elo-Zahlen für die Klasseneinteilung verwendet. 4Spieler ohne Wertungszahl werden nach Ermessen des Turnierleiters eingeteilt.

6.b. 1 Abweichend von der gemäß 6a ermittelten Wertungszahl kann auf Wunsch des Spielers folgende Wertungszahl für die Klasseneinteilung verwendet werden: Wenn einzelne Klassen eine Untergrenze bzgl. einer Wertungszahl haben, so genügt es, wenn diese Grenze in einer offiziellen in den sechs vollen Kalendermonaten vor dem Stichtag veröffentlichten DWZ-oder Elo-Liste überschritten wurde. 2 Wenn diese Zahl angewandet werden soll, muß der Nachweis der Zahl durch den Spieler bei der Anmeldung erfolgen. 3 Eine nachträgliche Änderung der Anwendung ist nicht möglich. 4 Wenn Klassen eine Obergrenze bzgl. einer Wertungszahl haben, so muss diese durch die gemäß 6.a. ermittelten Wertungszahl eingehalten werden.

7. 1In den Turnieren der Hessischen Einzelmeisterschaft wird – sofern nichts Anderes in der Turnierordnung geregelt ist – bei Punktgleichheit folgende Feinwertung verwendet:

-          bei Schweizer-System in folgender Reihenfolge: Buchholz mit 1 Streichwertung, Sonneborn-Berger, die größere Anzahl der Siege.

-          bei einem Rundenturnier in folgender Reihenfolge: direkter Vergleich, die größere Anzahl der Siege, Sonneborn-Berger und dann Koya-System.

2Herrscht nach der letzten Feinwertung auch Gleichheit, wird der Platz geteilt, sofern nichts Anderes in der Turnierordnung festgelegt ist.

8. 1Am Meisterturnier sind zur Teilnahme berechtigt:

a) alle im HSV spielberechtigten Spieler mit einer TWZ-Zahl von mindestens 2200,
b) FIDE-Titelträger, die einen der folgenden Titel inne haben: GM, IM, FM, WGM, WIM, WFM.
c) der Sieger des Pokalturniers um den "Goldenen Springer",
d) alle Spieler, die im Vorjahr mehr als 50% der möglichen Punkte erzielt hatten.
e) die Qualifizierten aus dem A-Turnier.
f) alle Spieler die im Vorjahr nach c)-e) teilnahmeberichtigt waren, ihre Qualifikation aber nicht wahrgenommen haben.
2Weiterhin kann der Turnierleiter nach Maßgabe der Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes zulassen:
1. Spieler mit einer TWZ-Zahl von 2200 und größer, die nicht im HSV spielberechtigt sind.
2. förderative Ausländer mit einer dem Turnierniveau angemessenen Elo-Zahl.
3. Spieler des D4 Landeskaders auf Empfehlung der Leistungssportreferenten im Einvernehmen mit den Landestrainern.

3Das Turnier wird in 7 oder 9 Runden Schweizer-System gespielt. 4Bei 8 bzw. 10 und weniger Teilnehmern wird es als Rundenturnier gespielt, wobei die Startnummern unmittelbar vor der ersten Runde ausgelost werden und nach FIDE-Paarungstafel gespielt wird.

5Die Bedenkzeit beträgt: 90 Minuten für 40 Züge, sodann eine Zusatzbedenkzeit von 30 Minuten, in beiden Zeitphasen ein Zuschlag von 30 Sekunden je Zug vom ersten Zug an.

6Bei Gleichheit in der ersten Stufe der Feinwertung entscheidet über den Titel ein Stichkampf über zwei Schnellschach-Partien (15 Minuten Bedenkzeit pro Spieler) mit vertauschten Farben (die Farbverteilung wird ausgelost), die nach kurzer Pause unmittelbar nach der letzten Runde auszutragen sind. 7Endet der Stichkampf unentschieden, dann gelten die weiteren Stufen der Feinwertung. 8Herrscht auch hier Gleichheit, erfolgt eine Teilung des Titels und der Preisgelder. 9Über die Teilnahme an der Deutschen Einzelmeisterschaft entscheidet dann das Los.

10Der bestplatzierte für den HSV spielberechtigte Spieler erhält den Titel „Hessenmeister ....“.

9. 1Die Turniere A und B setzen sich wie folgt zusammen:

A-Turnier:
2Alle Spieler, die eine TWZ von mindestens 1800 haben, die Aufsteiger aus dem B-Turnier des Vorjahres und die Bezirksmeister. 3Spieler, deren TWZ über 2199 liegt, werden nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.

B-Turnier:
4 Alle Spieler, die eine TWZ von höchstens 1850 haben.

5 Die Turniere A und B werden 7-rundig im Schweizer System gespielt. 6Bei mehr als 200 Teilnehmern in einer Spielstärkeklasse wird die Klasse in zwei parallel laufende Turniere gleicher Gewichtung gesplittet.

10. 1Für das Meisterturnier qualifizieren sich pro A-Turnier die ersten 2 Plätze. 2Pro angefangene 50 Teilnehmer pro A-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um einen Platz.
3Für das nächstjährige A-Turnier qualifizieren sich pro B-Turnier die ersten 2 Plätze. 4Pro angefangene 50 Teilnehmer pro B-Turnier erhöht sich die Anzahl der Plätze um einen Platz.
5Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten für 40 Züge, sodann eine Zusatzbedenkzeit von 30 Minuten, in beiden Zeitphasen ein Zuschlag von 30 Sekunden je Zug vom ersten Zug an.

B II Mannschaftsmeisterschaft

11. 1Im HSV bestehen folgende Spielklassen:
a. die von den Bezirken eingerichteten Klassen,
b. die Landesklassen und
c. die Verbandsligen
d. die Hessenliga.

2Auf Landesebene und mindestens in der höchsten Spielklasse der Bezirke wird mit Achtermannschaften gespielt. 3Es muss mindestens die Hälfte der Spieler nach der regulären Mannschaftsstärke antreten .

12. 1Die Hessenliga besteht aus 10 Mannschaften. 2Der Sieger der Hessenliga erhält den Titel ,,Hessischer Mannschaftsmeister...“ und vertritt den Verband beim Aufstieg in die übergeordnete Klasse. 3Die Tabellenletzten (s. Ziff. 15) der Hessenliga steigen in die Verbandsliga ab. 4Die Sieger der beiden Gruppen der Verbandsliga steigen in die Hessenliga auf.

13. 1Die Verbandsliga besteht aus 20 Mannschaften, die jährlich nach geographischen Gesichtspunkten in zwei Gruppen eingeteilt wird, wobei die Entfernungen möglichst ausgeglichen werden. 2Die Aufteilung erfolgt erst, wenn die teilnehmenden Mannschaften verbindlich feststehen. 3Die Tabellenletzten (siehe Ziffer 15) der beiden Gruppen der Verbandsliga steigen in ihre Landesklassen ab. 4Sollte eine ungerade Anzahl von Absteigern zu ermitteln sein, findet ein Stichkampf zwischen den gleichplatzierten Mannschaften der beiden Staffeln statt, wobei die punktbessere Mannschaft Heimrecht hat. 5Bei Gleichstand (Mannschafts- und Brettpunkte) entscheidet das Los über das Heimrecht. 6Die Sieger der vier Landesklassen steigen in die Verbandsliga auf.

14. 1Für die Landesklassen ist das Gebiet des HSV nach geographischen Gegebenheiten in vier Gruppen aufgeteilt:

-        Die Landesklasse Nord aus den Bezirken I und II,

-        Die Landesklasse West aus den Bezirke III, VIII und IX,

-        Die Landesklasse Ost aus den Bezirken IV und V,

-        Die Landesklasse Süd aus den Bezirken VI,VII und X.

2Alle Landesklassen spielen mit zehn Mannschaften. 3Die Bezirksmeister steigen jeweils auf.

15. 1Der Abstieg wird in allen Spielklassen variabel gestaltet, soweit Absteiger aus höheren Klassen dies notwendig machen: Die Zahl der Absteiger ist jeweils so groß, dass die vorgesehene Zahl der Mannschaften einer Klasse erhalten bleibt. 2Zurückgezogene Mannschaften gelten als Absteiger aus ihrer Gruppe. 3Verzichtet eine zurückgezogene Mannschaft auf ihre Teilnahmeberechtigung in der darunter liegenden Klasse, verliert sie ihre Teilnahmeberechtigung ganz. 4Scheidet eine Mannschaft nach Meldeschluss, jedoch vor der ersten Runde aus, bleibt ihr Platz unbesetzt. 5Am Ende der Spielzeit verringert sich die Zahl der Absteiger aus dieser Gruppe entsprechend. 6 Die Tabellenzehnten einer Gruppe steigen immer ab. 7Wenn dadurch die Zahl von zehn Mannschaften in dieser Gruppe nicht erreicht wird und dies durch Rückzug einer Mannschaft in eine tiefere geschieht, steigt aus dem betroffenen Bereich eine Mannschaft mehr auf. 8Im Falle eines vollständigen Rückzuges wird der Platz durch einen Stichkampf der Tabellenzweiten der Gruppe der tieferen Klassen besetzt.

16. 1Verzichtet ein Erstplatzierter auf den Aufstieg, kann der Zweit- bzw. Drittplatzierte der Gruppe das Aufstiegsrecht wahrnehmen (Ziff. 17 bleibt unberührt). 3Verzichten auch diese, trifft der HSV-Turnierleiter eine Ermessensentscheidung.

17. 1Für eine Spielklasse dürfen höchstens zwei Mannschaften desselben Vereins zugelassen werden. 2Falls deswegen eine Mannschaft vom Aufstieg ausgeschlossen ist, steigt die nächstplatzierte Mannschaft der jeweiligen Gruppe auf. 3Falls durch den Abstieg aus einer übergeordneten Spielklasse eine oder mehrere Mannschaften eines Vereins zwangsweise absteigen müssen, weil sonst mehr als zwei Mannschaften dieses Vereins in der gleichen Spielklasse wären, steigt die notwendige Anzahl der Mannschaften des Vereins ab. 4Die Zahl der Absteiger der betroffenen Gruppe verringert sich entsprechend. 5Sind die beiden Mannschaften eines Vereins in den zwei Gruppen der Verbandsliga verteilt, steigt die gemäß der Rangzahl (Ziff. 18) niedrigere Mannschaft ab.

18. 1Spätestens zu dem vom Turnierleiter bekanntzugebenden Termin melden die Vereine ihre Mannschaften in der durch den Turnierleiter festgelegten Form getrennt nach Spielklassen. 2Mehrere Mannschaften eines Vereins müssen durch eine Rangzahl als höhere und niedrigere Mannschaften gekennzeichnet sein. 3Die Spieler sind mit Name, Vorname und der laufenden Nummer aus der Mitgliederliste aufzuführen. 4 Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für das laufende Spieljahr als Brettfolge verbindlich. 5Es wird jedoch zugelassen, dass Stammspieler, die nach der gemeldeten Brettfolge benachbart sind, ihre Plätze miteinander tauschen können. 6Fallen Stammspieler aus, dann kann aufgerückt werden. 7Das Recht nunmehr benachbarter Stammspieler, ihre Plätze zu tauschen, bleibt bestehen. 8Wird nicht aufgerückt, sind die Partien fehlender Stammspieler als verloren zu werten, ebenso die des etwa fehlenden Gegners. 9Ersatzspieler dürfen nur hinter Stammspielern eingesetzt werden. 10Ein Platztausch mit diesen ist ausgeschlossen. 11Der Turnierleiter hat anhand der Turnierberichte nachzuprüfen, ob die Brettfolge eingehalten wurde und Verstöße nach Ziffer 30 zu ahnden. 12In den Hessischen Ligen dürfen während der Saison pro Mannschaft höchstens 12 verschiedene Ersatzspieler zum Einsatz kommen, weitere Ersatzspieler sind nicht spielberechtigt.

19. 1Die Bezirke haben bis zum 15.6. verbindlich ihre Aufsteiger zu melden. 2Vereine, die freiwillig absteigen wollen oder auf den Aufstieg verzichten wollen, müssen dies bis zum 30.6. verbindlich gegenüber dem zuständigen Turnierleiter erklären. 3Erfolgt ein Rückzug danach, gilt diese Mannschaft als für die kommende Saison als Absteiger ihrer Gruppe. 4Ihr Platz bleibt unbesetzt. 5Ein Verzicht auf einen Aufstieg nach dem Termin ist nicht mehr möglich.

20. 1Ein für eine Spielklasse als Stammspieler gemeldeter Spieler ist in einer niedrigeren - auch als Ersatz - nicht spielberechtigt. 2Hat ein Spieler im Laufe eines Spieljahres dreimal als Ersatz in einer höheren Klasse gespielt, so darf er in einer niedrigeren Spielklasse während dieses Spieljahres nicht mehr eingesetzt werden.

3Grundsätzlich darf ein Spieler an einem Kalendertag nur für eine Mannschaft gemeldet werden. 4Wird ein Spieler an einem Kalendertag in mehreren Mannschaften eingesetzt, gilt er für die jeweils rangniedere Mannschaft als nicht spielberechtigt (Ziff. 23). 5Verlegte Wettkämpfe rechnen zum ursprünglichen Termin. 6Ziffer 20 S.1bis S.5 sind auch dann anzuwenden, wenn die ranghöhere Mannschaft eines Vereins in einer Spielklasse des DSB spielt.

21. 1Spielen in einer Spielklasse zwei Mannschaften eines Vereins (s. Ziffer 17), dann
a. ist der Wettkampf dieser beiden Mannschaften in der ersten Runde auszutragen,
b. darf ein Spieler - auch Ersatzspieler - im Laufe des Spieljahres nur in einer dieser Mannschaften mitwirken.

22. 1Der gastgebende Verein sorgt für ein geeignetes Spiellokal und ausreichendes Spielmaterial. 2Notfalls ist der Gegner rechtzeitig aufzufordern, fehlendes Material mitzubringen.

23. 1Vor Beginn jedes Wettkampfes haben die Mannschaftsführer ihre Mannschaftsaufstellung mit Name und Vorname der Spieler dem Wettkampfleiter schriftlich bekanntzugeben und die Nachweise der Spielberechtigung (Ziffer 1 Satz 3) vorzulegen. 2Sofern der gastgebende Verein selbst den Wettkampfleiter stellt, hat er seine Mannschaftsaufstellung zuerst schriftlich niederzulegen und darf diese nicht mehr ändern, sobald die Gastmannschaft ihre Mannschaftsaufstellung dem Wettkampfleiter übergeben hat. 3Kann ein Nachweis der Spielberechtigung nicht vorgewiesen werden, so hat der Wettkampfleiter dies in seinem Spielbericht ausdrücklich zu vermerken.4War der zuständige Verein zum Zeitpunkt des Wettkampfes nicht im Besitz einer Spielberechtigung, haben der betreffende Spieler und die  nachfolgenden Bretter seiner Mannschaft verloren. 5Dies gilt auch dann, wenn die Tatsache der Nichtberechtigung erst im Laufe des Spieljahres bekannt wird.

6Pro Wettkampf dürfen bis zu vier Gastspielerinnen (Ziffer 58) eingesetzt werden. 7Eine Kopie der Gastspielgenehmigung ist der Mannschaftsmeldung beizulegen, sofern die Gastspielgenehmigung nicht bereits im Portal 64 erteilt worden ist.

24. 1Mannschaftskämpfe sind an Sonntagen anzusetzen. 2 Der Fastnachtssonntag bleibt von Verbandsspielen frei. 3An Wahltagen (Europa-, Bundestags- und Hessischen Landtagswahlen) und Volksabstimmungen auf Hessen- oder Bundesebene werden keine Spielrunden angesetzt, sofern diese Termine bei der Terminplanung bekannt sind. 4Nach Möglichkeit sollten auch an Terminen der 1. Bundesliga und der 1. Frauenbundesliga keine Verbandsspiele angesetzt werden. 5Nach Möglichkeit sollten auch innerhalb der hessischen Schulferien und an den unmittelbar an die Schulferien grenzenden Sonntagen keine Verbandsspiele angesetzt werden. 6Nach Möglichkeit sollen an dem Volkstrauertag und dem Totensonntag keine Verbandsspiele angesetzt werden.

7Verlegungen von Mannschaftskämpfen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Turnierleiters vorgenommen werden. 8Der Antrag auf Verlegung eines Mannschaftskampfes ist ausführlich zu begründen. 9In dem Antrag ist ein Ausweichtermin vorzuschlagen und von dem gegnerischen Verein eine Zustimmung in Textform beizufügen. 10Anträge auf Spielverlegungen müssen mindestens 4 Wochen vor dem angesetzten Spieltermin in Textform gestellt werden. 11Vor der letzten Spielrunde müssen alle bis dahin angesetzten Wettkämpfe erledigt sein. 12Wettkämpfe der letzten Spielrunde dürfen nicht nachgespielt werden.

13Verlegungen des Spielortes durch die Heimmannschaft sind dem Turnierleiter mindestens 1 Woche vor dem Spieltermin  in Textform anzuzeigen und nachzuweisen, dass der gegnerische Verein informiert worden ist.

14Mannschaftskämpfe sind stets geschlossen durchzuführen. 15Bei Abstellung eines Spielers auf Bundesebene (nicht Bundesliga) kann der HSV-Turnierleiter ausnahmsweise die betreffende Partie vorspielen lassen.

25. 1Spielbeginn bei Mannschaftskämpfen ist 14.00 Uhr. 2Die Wettkämpfe sollen pünktlich beginnen. 3Die anreisende Mannschaft kann spätestens 4 Wochen vor dem Wettkampf verlangen, dass der Beginn um bis zu einer Stunde verlegt wird, soweit dafür eine verkehrstechnische Begründung vorliegt. 4Die vereinbarten Veränderungen sind in Textform festzuhalten und dem Turnierleiter zur Kenntnis zu bringen. 5Entsteht bei Mannschaftskämpfen durch das Verschulden eines Vereins eine Verzögerung des Spielbeginns, so wird diese Zeitspanne dem Urheber als verbrauchte Zeit angerechnet.

26. 1Der gastgebende Verein - bei Spielen am neutralen Ort gilt der in der Paarung an erster Stelle genannte Verein als Gastgeber - führt an den Brettern ungerader Zahl die schwarzen Steine und an den Brettern gerader Zahl die weißen Steine. 2Bei Stichkämpfen von 8-er-Mannschaften führt der gastgebende Verein an den Brettern 1,4,5, und 8 die schwarzen, an den Brettern 2,3,6 und 7 die weißen Steine.

27. 1Bei Mannschaftswettkämpfen wird wie folgt gewertet:
Sieg (mehr Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 2 Punkte
Unentschieden (gleiche Brettpunkte beider Mannschaften) = 1 Punkt
Niederlage (weniger Brettpunkte als die gegnerische Mannschaft) = 0 Punkte.

2Ergibt sich nach der vorstehenden Wertung beim Endstand eines Turniers zwischen Mannschaften Punktgleichheit, so entscheidet die Zahl der Brettpunkte. 3Haben zwei Mannschaften auch gleiche Brettpunkte aufzuweisen, so entscheidet das Ergebnis untereinander.4 Ging der Kampf untereinander unentschieden aus, ist ein Stichkampf (einrundig) auszutragen.5Geht der Stichkampf unentschieden aus, dann entscheidet die Berliner Wertung, danach notfalls das Los.

6Handelt es sich um drei oder mehr Mannschaften, wird ein Rundenturnier gespielt. 7Die Paarungen werden ausgelost. 8Kommen in einem einrundigen Stichkampfturnier wieder mehrere Mannschaften punktgleich an die Spitze, wird in der Reihenfolge Brettpunkte aller Kämpfe des Stichkampfturniers, Berliner Wertung aller Kämpfe des Stichkampfturniers, Los entschieden.

29. 1Ungerechtfertigtes Fernbleiben einer Mannschaft wird für diese mit 0 Mannschafts- und 0 Brettpunkten, für die angetretene Gegenmannschaft mit 2 Mannschafts- und 8 Brettpunkten gewertet, bei einer geringeren Mannschaftsgröße als 8 mit dem Maximum der zu vergebenden Brettpunkte. 2Eine Mannschaft, die ungerechtfertigt nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 106 belegt.
3Mannschaften, die in einem Spieljahr dreimal ungerechtfertigt nicht antreten, stehen als erster Absteiger aus der entsprechenden Liga fest.

30. 1Bei Verstößen gegen die Brettfolge (s. Ziffer 18) werden die Partien derjenigen Spieler als verloren gewertet, die in der Brettfolge zu tief eingesetzt wurden. 22Ein Stammspieler verstößt gegen die Brettfolge, wenn er hinter einem Stammspieler eingesetzt wird, hinter dem er unter Berücksichtigung von Ziff. 18 nicht eingesetzt hätte werden dürfen.3Werden Ersatzspieler vor Stammspielern eingesetzt, verlieren die danach gestellten Stammspieler.

Auslegungshinweise:
Aufstellung: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 1 => nur Ranglisten-Nr. 1 wird genullt.
Aufstellung: 1, 5, 3, 2, 6, 7, 8, E => nur Ranglisten-Nr. 2 wird genullt.
Aufstellung: 1, 5, 2, 3, 8, E, 6, E => Ranglisten-Nr. 2 und 6 werden genullt.
Aufstellung A: 1, 5, 2, 3, 8, E, 6, E spielt gegen Aufstellung B: 2, 3, 1, 4, 5, 6, E, 8
=> Wertung Brett 1, 2, 4, 5, 6 wie gespielt, Brett 3 -:-, Brett 7 -:+, Brett 8 +:-

B III Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft

31. 1Die Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft ist offen für alle Spieler. 2Das Turnier wird im Schweizer System gespielt. 3Es wird an einem Tage ausgetragen. 4Der Sieger erhält den Titel „Internationaler Hessischer Schnellschach-Meister…“. 5Die bestplatzierten Spieler, die für einen Verein des HSV spielberechtigt sind, vertreten den HSV beim entsprechenden Turnier auf DSB-Ebene. 6Es wird ein Startgeld erhoben, dessen Höhe jeweils das geschäftsführende Präsidium festsetzt. 7Internationale Titelträger erhalten finanzielle Vergünstigungen, die im Einzelnen vorher festgelegt werden. 8Das Startgeld fließt abzüglich eines vom geschäftsführenden Präsidium festgelegten Anteils für die Organisationskosten voll in den Preisfonds ein. 9Der Mindestpreisfonds und der Mindestbetrag für den ersten Preis werden vorher bekanntgegeben.

B IV Blitzeinzelmeisterschaft

32. 1Die Hessische Blitzeinzelmeisterschaft ist offen für alle Spieler. 2Es wird ein Startgeld erhoben, dessen Höhe jeweils das geschäftsführende Präsidium festsetzt. 3Startgeldfrei sind die 3 Erstplatzierten der vorjährigen Meisterschaft sowie IM, GM, WIM und WGM. 4Das Startgeld fließt abzüglich eines vom geschäftsführenden Präsidium festgelegten Anteils für die Organisationskosten voll in den Preisfonds ein. 5Der Mindestpreisfonds und der Mindestbetrag für den ersten Preis werden vorher bekanntgegeben.

33. 1Das Turnier wird als 1-Tagesturnier durchgeführt. 2Der genaue Modus wird nach Meldeschluss – in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl – festgelegt und spätestens drei Tage vor dem Turnier veröffentlicht.

34.1Der bestplatzierte für den HSV spielberechtigte Spieler erhält den Titel „Blitzeinzelmeister des Hessischen Schachverbandes...“. 2Die Erstplatzierten für den HSV spielberechtigten Spieler vertreten den HSV bei den Blitzeinzelmeisterschaften des Deutschen Schachbundes.

35. 1Wenn das Turnier als Rundenturnier durchgeführt wird, entscheidet bei Punktgleichheit die Wertung nach Sonneborn-Berger. 2Um den Titel entscheidet eine Stichpartie (die Farbverteilung wird ausgelost), danach die Wertung aus dem Turnier. 3Wenn das Turnier nach Schweizer System durchgeführt wird, entscheidet bei Punktgleichheit die Wertung nach Buchholz. 4Um den Titel entscheidet eine Stichpartie (die Farbverteilung wird ausgelost), danach die Wertung aus dem Turnier.

B V Blitzmannschaftsmeisterschaft

36. 1Die Blitzmannschaftsmeisterschaft wird mit Vereinsmannschaften an einem Ort ausgetragen.2Teilnahmeberechtigt sind:

-          die 4 erstplatzierten Mannschaftes des Vorjahres,

-          pro 400 angefangene Mitglieder eines Bezirkes je eine Mannschaft,

-          eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins, sofern eine Mannschaft des ausrichtenden Vereins nicht bereits aus anderen Gründen vorberechtigt ist.

3Jeder Verein darf nur durch höchstens zwei Mannschaften vertreten sein. 4Spielen zwei Mannschaften eines Vereines mit, müssen diese in der ersten Runde gegeneinander gepaart werden.

37. 1Gespielt wird mit Vierermannschaften mit bis zu 2 Ersatzspielern. 2Die Reihenfolge der Spieler wird zu Beginn des Turniers schriftlich verbindlich gemeldet. 3Ersatzspieler können unter Aufrücken der Mannschaft nur an Brett 4 bzw. 3 und 4 eingesetzt werden.

38. 1Die gemeldete Rangfolge ist für das gesamte Turnier verbindlich. 2Bei fehlerhafter Rangfolge haben die zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren.

39. 1Die Meisterschaft wird als Rundenturnier ausgetragen. 2Der in der Spielpaarung zuerst genannte Verein hat an den Brettern mit ungerader Zahl Schwarz.

3Für die Wertung gilt Ziff. 27.  4Bei Punktgleichheit im Endstand entscheidet die Zahl der errungenen Brettpunkte. 5Besteht auch hier Gleichstand, wird bei der Entscheidung über den 1. Platz ein Stichkampf ausgetragen, während die übrigen Plätze geteilt werden. 6Vor Beginn von Stichkämpfen bzw. Stichkampfrunden zwischen den punktgleichen Mannschaften auf dem 1. Platz wird die Farbverteilung ausgelost. 7Besteht weiterhin Gleichstand, werden die Stichkämpfe mit wechselnden Farben bis zur Entscheidung fortgesetzt.

40. 1Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel ,,Blitzmannschaftsmeister des Hessischen Schachverbandes...“ und vertritt den HSV bei der Deutschen Blitzmannschaftsmeisterschaft.

B VI Einzelpokal „Goldener Springer“

41. 1Das Turnier wird an einem zentralen Ort im  KO-System mit angeschlossenem CH-Turnier werden.

42.  1Mitglieder des gleichen Vereins sollten in den ersten Runden nicht gegeneinander spielen.

43. 1Der Gewinner des ,,Goldenen Springers“ erhält außer der Nadel eine Urkunde. 2Er hat das Recht, als Vertreter des HSV am Pokalturnier des Deutschen Schachbundes teilzunehmen. 3Außerdem ist er vorberechtigt für das nächste Meisterturnier des HSV.

B VII Mannschaftspokal

44. 1Die Pokal-Mannschaftsmeisterschaft wird mit 4er-Vereinsmannschaften jährlich im KO-System im Zeitraum vom 15.06. bis 31.08. ausgetragen. 2Meldeschluss für die Nennung der teilnehmenden Mannschaften, bzw. für die Bestätigung der Teilnahme durch die vorberechtigten Mannschaften ist jeweils der 31.05.

3Auf Landesebene beteiligen sich 32 Mannschaften, sollten es aufgrund einer höheren Anzahl an Vorqualifizierten mehr als 32 Mannschaften sein, wird zwischen 1. und 2. Runde eine Zwischenrunde gespielt, um die Zahl zur Runde 2 auf 16 zu reduzieren. 4Sie setzen sich wie folgt zusammen:

-        Je 2 Vertreter jedes Bezirkes, die auf Bezirksebene ermittelt werden,

-        der Titelverteidiger des Vorjahres,

-        die hessischen Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, der Oberliga (Spielklassenzuordnung der ablaufenden Saison) und der neue Hessenligameister.

5Die übrigen Mannschaftsplätze werden durch Freiplätze vergeben.

6Jeder Verein kann eine oder mehrere Mannschaften melden. 7Mehrere Mannschaften eines Vereins müssen durch eine Rangzahl als höhere und niedrigere Mannschaften gekennzeichnet sein.

8Die Runden werden dezentral ausgespielt, wobei bei den ausgelosten Paarungen der ersten beiden Runde die klassenniedrigere Mannschaft Heimrecht hat. 9In den ersten beiden Runden sollten keine Mannschaften aus dem gleichen Bezirk gegeneinander gelost werden. 10Die Auslosung ist öffentlich vorzunehmen.

11Die Mannschaften bestehen aus bis zu 14 Spielern, die in beliebiger Reihenfolge eingesetzt werden können. 12Die Siegermannschaft der 1. Runde meldet mit dem Spielbericht in Textform das Kontingent der bis zu 14 Spieler der Mannschaft, das aus den in der 1. Runde auf dem Spielbericht genannten Spielern und aus bis zu 10 weiteren Spielern besteht.

13Ein Spieler kann nur in einer Mannschaft gemeldet, bzw. eingesetzt werden. 14Bei einem Doppeleinsatz bzw. einer Doppelnennung gilt er für die jeweils rangniedere Mannschaft als nicht spielberechtigt (Ziff. 23).

45. 1Für die Durchführung gelten Ziff. 22,23, 24, 25 mit folgenden Abweichungen:

-          Ziff. 24: Die Spiele bedürfen bei einem Vorziehen nicht der Erlaubnis des Turnierleiters, sofern alle Beteiligten (beide Vereine, der Schiedsrichter und ggf. der Pressewart) informiert sind. 2Der Turnierleiter ist von beiden Vereinen mindestens 3 Tage vorher in Textform zu informieren.

-          Ziff. 25: Die Frist reduziert sich von 4 Wochen auf 1 Woche.

46. 1Eine Mannschaft, die  nicht antritt, wird mit einer Geldbuße nach Ziffer 106 bestraft.

47. 1Die in den Paarungen zuerst genannte bzw. die in den örtlichen Auslosungen zuerst gezogene Mannschaft spielt an den Brettern 2 und 3, die zweitgenannte bzw. dazu geloste Mannschaft an den Brettern 1 und 4 mit den weißen Steinen.

2Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die „Berliner Wertung“: 1. Brett = 4 Punkte, 2. Brett = 3. Punkte, 3. Brett = 2 Punkte, 4. Brett = 1 Punkt. 3Besteht auch danach Gleichstand, wird jeweils ein einrundiger Blitzwettkampf (Bedenkzeit 5 Minuten) im Farbwechsel und mit unveränderter Mannschaftsaufstellung bis zur Entscheidung gespielt. 4Zusatzwertungen werden bei den Blitzwettkämpfen nicht vorgenommen. 5 Für Partien unter Beteiligung von Spielern des Deutschen Blinden-Schachbundes treten an Stelle der Blitzpartien Schnellschachpartien.

48. 1Der hessische Pokalmeister spielt auf DSB-Ebene weiter.

B VIII Fraueneinzelmeisterschaft

49. 1Teilnahmeberechtigt sind alle weiblichen Mitglieder der hessischen Schachvereine, die eine für den HSV gültige aktive Spielberechtigung haben. 2Das Turnier wird als Rundenturnier oder nach Schweizer System ausgetragen. 3Die beiden erstplatzierten Teilnehmerinnen sind im darauffolgenden Jahr für das A-Turnier qualifiziert. 4Bei entsprechendem Bedarf im A-Turnier können auch noch die nächstplatzierten Teilnehmerinnen in dieses Turnier aufrücken.

50. 1Die Turniersiegerin erhält den Titel ,,Hessische Fraueneinzelmeisterin..." und qualifiziert sich für die Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM), falls im folgenden Jahr eine solche stattfindet. 2Der Hessische Schachverband e.V. beantragt für die Turniersiegerin aus den Jahren, in denen die Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM) stattfindet, einen Freiplatz zur nächstmöglichen Deutsche Schachmeisterschaft der Frauen (DFEM).

51. 1Bei Punktgleichheit von 2 Spielerinnen entscheidet ein Stichkampf mit verkürzter Bedenkzeit über den Titel und ggf. die Qualifikation. 2Endet der Stichkampf erneut unentschieden, so wird ein Wettkampf über 2 Blitzpartien gespielt, wobei die Farbverteilung ausgelost wird. 4Endet auch dieser unentschieden, so erhält in einer 3. Blitzpartie die Spielerin mit den weißen Steinen eine Zusatzbedenkzeit von einer Minute und muss dafür diese Partie gewinnen, wobei die Farbverteilung neu ausgelost wird. 5Bei Remis in der 3. Blitzpartie gilt die Spielerin mit den schwarzen Figuren als Siegerin. 6Im Einzelfall können sich beide Spielerinnen sowie die Turnierleiterin auch auf einen anderen Modus einigen, vorausgesetzt alle drei stimmen dem zu.

7Sind 3 oder mehr Spielerinnen punktgleich, erfolgt die Vergabe von Titeln, Qualifikationen und Preisgeldern nach Wertung gemäß Ausschreibung (Sonneborn-Berger, Buchholz- oder Fortschrittswertung).

52. 1Das Turnier kann in mehrere Gruppen nach DWZ oder ELO aufgeteilt werden. 2Sofern es vor der Fraueneinzelmeisterschaft (ggf. auch im Vorjahr) eine Frauen-Pokal-Einzelmeisterschaft gegeben hat, kann für die Zulassung zur höchsten Gruppe eine Mindest-DWZ bzw. Mindest-ELO in der Ausschreibung genannt werden. 3Die Siegerin und Zweitplatzierte der letzten Frauen-Pokal-Einzelmeisterschaft sind aber in jedem Fall in der höchsten Gruppe spielberechtigt. 4Der Referent für Frauenschach kann darüber hinaus Freiplätze vergeben. 5Bei einer Aufteilung in Gruppen gilt die Siegerin der höchsten Gruppe als Turniersiegerin.

B IX Frauenmannschaftsmeisterschaft

53. 1Die Frauenmannschaftsmeisterschaft wird in einer Klasse, genannt ,,Hessische Frauenliga“, ausgetragen. 2Die Hessische Frauenliga kann in eine 1. Hessische Frauenliga und eine 2. Hessische Frauenliga aufgeteilt werden, wobei die 2. Hessische Frauenliga auch in mehreren Staffeln gespielt werden kann.  3Es wird mit Vierer-Mannschaften gespielt. 4Es müssen mindestens zwei Spielerinnen einer  Mannschaft antreten. 5Der Abstieg aus der 1.Hessischen Frauenliga in die 2. Hessische Frauenliga wird variabel gestaltet, soweit Absteiger  aus höheren Klassen dies notwendig machen: 6Die Zahl der Absteiger ist jeweils so groß, dass die vorgesehene Zahl von 10 Mannschaften in der 1. Hessischen Frauenliga erhalten bleibt. 7Melden sich zum Meldetermin in der 1. Hessischen Frauenliga weniger als 10 Mannschaften, kann der Referent für Frauenschach weitere Mannschaften auch nach Ablauf des Meldetermins zur 1. Hessischen Frauenliga zulassen.

54. 1Jeder Verein kann beliebig viele Spielerinnen und Gastspielerinnen melden, jedoch dürfen pro Wettkampf nur zwei Gastspielerinnen eingesetzt werden. 2Sofern eine 2. Hessische Frauenliga eingerichtet ist, dürfen dort abweichend maximal 3 Gastspielerinnen pro Wettkampf eingesetzt werden. 3Eine Kopie der Gastspielgenehmigung ist der Mannschaftsmeldung beizulegen, sofern die Gastspielgenehmigung nicht bereits im Portal 64 erteilt worden ist. 4Der Meldetermin wird von dem Referenten für Frauenschach in dem Verkündungsorgan veröffentlicht.

55. 1Die gemeldete Rangfolge der Spielerinnen ist für das laufende Spieljahr bindend. 2Es wird jedoch zugelassen, dass Spielerinnen, die nach der gemeldeten Brettfolge benachbart sind, ihre Plätze miteinander tauschen können. 3Fallen Spielerinnen aus, wird in der gemeldeten Reihenfolge aufgerückt. 4Das Freilassen eines Brettes ist nur unter Namensnennung möglich. 5Eine für eine Spielklasse als Stammspielerin gemeldete Spielerin ist in einer niedrigeren – auch als Ersatz – nicht spielberechtigt.

56. 1Gespielt wird im Normalfall an Samstagen, die von dem Referenten für Frauenschach festgelegt werden. 2Bedenkzeit und Spielbeginn werden in der Ausschreibung festgelegt. 3Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft führt an den Brettern ungerader Zahl die schwarzen Steine und an den Brettern gerader Zahl die weißen Steine. 4Für die Durchführung gelten Ziff. 22, 23, 27, 29 und Ziff. 25 Satz 2-5.

57. 1Die Siegermannschaft der Hessischen Frauenliga bzw. der 1. Hessischen Frauenliga erhält den Titel ,,Hessischer Frauenmannschaftsmeister...“ und vertritt den Hessischen Schachverband als Aufsteiger bzw. bei den Aufstiegsspielen zu übergeordneten Klassen. 2Je nach Aufstiegsregelung in den übergeordneten Klassen können ggf. auch die folgenden Mannschaften in der Reihenfolge ihrer Platzierungen aufsteigen bzw. an Aufstiegsspielen teilnehmen.

58. 1Die Erteilung der Gastspielgenehmigung ändert nicht die Vereinszugehörigkeit. 2Wenn ein Verein eine Gastspielgenehmigung erteilt, bleibt diese Spielerin weiterhin Vereinsmitglied und startet in Einzelmeisterschaften, Einladungsturnieren, allgemeinen Mannschaftskämpfen, der allgemeinen bzw. weiblichen Jugend und bei den Frauenmannschaftskämpfen der Landesverbände als Vertreterin ihres Heimatvereins. 3Die Spielerin, die von ihrem Verein eine Gastspielgenehmigung für eine andere Frauen-Vereinsmannschaft erhält, ist im Bereich der Frauenmannschaftsmeisterschaft nur noch für den Gastverein spielberechtigt. 4Die Gastspielgenehmigung gilt für ein Wettkampfjahr. 5Sie gilt gleichzeitig für die Teilnahme an Frauenpokalmannschaftskämpfen.

6Innerhalb des Hessischen Schachverbandes kann auch eine Gastspielgenehmigung für die Teilnahme an den allgemeinen Mannschaftskämpfen erteilt werden. 7Dabei werden die allgemeinen Mannschafts- und Pokalmannschaftskämpfe für den Gastverein bestritten, Einzelmeisterschaften, Einladungsturniere und Frauenmannschaftskämpfe der allgemeinen bzw. weiblichen Jugend und Frauenmannschaftskämpfe der Landesverbände und der Bezirke für den Heimatverein.

B X Frauenschnellschachmeisterschaft

59. 1Dieses Turnier kann mit den Herren gemeinsam gespielt werden (siehe B III Internationale Hessische Schnellschachmeisterschaft). 2Sofern es gemeinsam mit den Herren gespielt wird, erhält die bestplatzierte Spielerin mit einer gültigen Spielberechtigung für einen Verein des Hessischen Schachverbandes den Titel „Hessische Schnellschachmeisterin...“ und vertritt den Hessischen Schachverband bei der Deutschen Frauen-Schnellschachmeisterschaft.

3Sofern das Turnier nicht gemeinsam mit den Herren gespielt wird, kann es auch separat ausgetragen werden. 4Dann veröffentlicht der Referent für Frauenschach eine Ausschreibung zu diesem Turnier in dem Verkündigungsorgan.

B XI Frauenblitzeinzelmeisterschaft

60. 1Jede Spielerin mit einer gültigen Spielberechtigung für einen Verein des Hessischen Schachverbandes ist teilnahmeberechtigt.

61. 1Das Turnier wird in der Regel als Rundenturnier ausgetragen. 2Bei geringer Teilnehmerinnenzahl kann auch in mehreren Durchgängen gespielt werden.

62. 1Die Siegerin erhält den Titel ,,Hessische Frauen-Blitzeinzelmeisterin...“ und vertritt den Hessischen Schachverband bei der Deutschen Frauen-Blitzeinzelmeisterschaft.

63. 1Bei Punktgleichheit entscheidet die Wertung nach Sonneborn-Berger. 2Um den Titel findet ein Stichkampf über zwei Partien statt. 3Bei mehr als zwei punktgleichen Spielerinnen wird ein einrundiges Turnier gespielt. 4Endet der Stichkampf unentschieden bzw. sind in dem Stichkampfturnier wiederum Spielerinnen punktgleich, entscheidet die Wertung aus dem ursprünglichen Turnier.

B XII Frauenblitzmannschaftsmeisterschaft

64. 1Der Referent für Frauenschach entscheidet, ob die Frauenblitzmannschaftsmeisterschaft offen oder geschlossen gespielt wird und schreibt den Wettbewerb entsprechend aus. 2Jede Mannschaft besteht aus vier Spielerinnen und ggf. einer Ersatzspielerin. 3Die Rangfolge der Spielerinnen wird zu Beginn des Turniers verbindlich gemeldet. 4Es dürfen maximal 3 Gastspielerinnen gemeldet werden.

65. 1Das Turnier wird in der Regel als Rundenturnier ausgetragen. 2Bei geringer Teilnehmerinnenzahl kann auch in mehreren Durchgängen gespielt werden.

66. 1Die siegreiche Mannschaft erhält den Titel ,,Hessischer Frauen Blitzmannschaftsmeister...“ und vertritt den Hessischen Schachverband bei der Deutschen Frauenblitzmannschaftsmeisterschaft.

67. 1Bei Punktgleichheit in den Mannschaftspunkten entscheiden zunächst die erzielten Brettpunkte und danach die Wertung nach Sonneborn-Berger. 2Um den Titel findet bei Gleichheit in Brett- und Mannschaftspunkten ein Stichkampf über zwei Partien statt. 3Bei mehr als zwei punktgleichen Mannschaften wird ein einrundiges Turnier gespielt. 4Endet der Stichkampf unentschieden bzw. sind in dem Stichkampfturnier wiederum Mannschaften punktgleich, entscheidet die Wertung aus dem ursprünglichen Turnier.

B XIII Fraueneinzelpokal

68 1Der Referent für Frauenschach kann eine Fraueneinzelpokalmeisterschaft ausschreiben. 2Die Siegerin qualifiziert sich auf jeden Fall für das höchste Turnier der nächsten Hessischen Frauen-Einzelmeisterschaft. 3Bedenkzeit, Meldetermin, Spielbeginn und genauer Modus wird von dem Referenten für Frauenschach festgelegt und in der Ausschreibung in dem Verkündungsorgan veröffentlicht.

B XIV Frauenmannschaftspokal

69. 1Der Referent für Frauenschach kann eine Frauenmannschaftspokalmeisterschaft ausschreiben. 2Bedenkzeit, Meldetermin, Spielbeginn und genauer Modus werden von dem Referenten für Frauenschach festgelegt und in der Ausschreibung in dem Verkündungsorgan veröffentlicht.

B XV Seniorenschach

70. 1Der HSV führt auf den Regelebenen Turnierschach, Schnellschach und Blitzschach in den Altersklassen 50+, 65+ und 75+ (= Nestoren) jährlich Meisterschaften durch, die entweder einem Bewerber übertragen oder innerhalb der hessischen Meisterschaften ausgetragen werden und für alle Spieler, die das entsprechende Alter erreicht haben oder im gleichen Jahr erreichen werden, offen sind.

71. 1Der bestplatzierte für einen hessischen Schachverein aktiv gemeldete Spieler erhält für das jeweilige Jahr und die jeweilige Regelebene den Titel „Hessischer Seniorenmeister“ und ist für die entsprechende Deutsche Meisterschaft qualifiziert.

C. Spielweise und Spielregeln

74. 1Die Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE) incl. den Anhängen bilden einen Bestandteil dieser Turnierordnung, sobald sie vom DSB übernommen worden sind, und sind grundsätzlich dann anzuwenden, wenn diese Turnierordnung nichts anderes vorsieht. 2Ebenso gelten die jeweils dazugehörigen Auslegungen des DSB. 3Bei allen Einzel- und Mannschaftswettkämpfen des HSV ist Rauchen im Turniersaal nicht erlaubt. 4Den Spielern ist während der Partie der Genuss von alkoholischen Getränken und anderen berauschenden Drogen am Brett untersagt. 5Zuwiderhandlungen ziehen den Partieverlust nach sich, wenn einer entsprechenden Aufforderung des Wettkampfleiters zur Beendigung des Genusses nicht Folge geleistet wird. 6Der gastgebende Verein ist durch seinen Wettkampfleiter für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. 7Auch Unbeteiligte sind darauf hinzuweisen.

74a. 1. 1Das Unterbringen ausgeschalteter elektronischer Geräte in einer Ta- sche ist gestattet. 2Aus der Tasche dürfen andere Gegenstände entnommen werden, das Gerät darf aber nicht verwendet werden.
2. 1Ergänzend zu Punkt 11.3.2.1 der FIDE-Schachregeln ist es den Spielern auch erlaubt, ein elektronisches Gerät während der Partie vollständig ausgeschaltet auf dem Spieltisch zu platzieren. 2Das entsprechende Gerät darf während der Partie nicht benutzt und beim Verlassen des Spielsaals während der Partie nicht mitgenommen werden.
3. Ein Spieler, welcher erst nach Partiebeginn das Turnierareal erreicht, muss ein solches Gerät entsprechend Abs. 1 oder 2 zunächst deponieren, bevor er seinen ersten Zug ausführt.
4. Muss ein Spieler aus wichtigem Grund ein eingeschaltetes Gerät mitführen, muss er sich die Verwendung vor seinem ersten Zug durch den Schiedsrichter genehmigen lassen.
5. Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 haben grundsätzlich den Partieverlust des Spielers zur Folge.
6. Das Risiko für den Verlust des entsprechenden Geräts trägt in jedem Fall der Spieler selbst.

75. 1Sofern die Turnierordnung an anderen Stellen keine abweichende Regelung vorsieht, beträgt die Bedenkzeit 100 Minuten für 40 Züge, danach 50 Minuten für den Rest der Partie mit einem Inkrement von 30 Sekunden pro Zug ab dem ersten Zug. 2Die Heimmannschaft bzw. Turnierorganisation ist für das Stellen von elektronischen Uhren, die diesen Modus erlauben, verantwortlich. 3Ein Partieabbruch ist nicht möglich.

4Schnellschach wird mit einer Bedenkzeit von 30 Minuten, Blitzschach mit einer Bedenkzeit von 5 Minuten pro Spieler gespielt.

5Der Turnierleiter kann in besonderen Fällen abweichende Bedenkzeiten und Zügezahlen festsetzen.

76. 1Es sind nur Schachuhren zu verwenden, die den FIDE-Regeln entsprechen. 2Während des Turniers sollen für Spieler und Turnierleitung bzw. Schiedsrichter Kaffee und andere nichtalkoholische Getränke im Spielsaal oder in einem Vorraum angeboten werden. 3Das Spiellokal muss eine ausreichende Größe haben sowie gut belüftet und ggf. ausreichend beheizt sein. 4Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein; die Lichtquellen dürfen nicht blenden.

76 b. 1Das erweiterte Präsidium wird ermächtigt, ihm Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Hygieneregeln für seinen Spielbetrieb erlassen. 2Ebenso darf es Sanktionen für den Fall der Verletzung von Hygieneregeln festlegen. 3Hygieneregeln und Sanktionen können auch während eines laufenden Turniers in Kraft gesetzt werden. 4Eine Anpassung von Hygieneregeln durch das erweiterte Präsidium ist in begründeten Fällen auch während eines Turnieres möglich. 5 Eine Abänderung von Sanktionen während eines Turnieres ist in der Regel nicht möglich. 6In dringenden Fällen, die keinen Aufschub gestatten, kann der jeweils zuständige Turnierleiter notwendige Anpassung von Regeln vornehmen; sie sind aber zu dem nächstmöglichen Zeitpunkt dem erweiterten Präsidium zum Beschluss vorzulegen. 7Bis dahin haben sie Gültigkeit. 8Die Hygieneregeln und Sanktionen erlangen mit ihrer Veröffentlichung bzw. durch Bekanntgabe an die Betroffenen, sofern nicht anders bestimmt, sofort Wirksamkeit. 9 Die Hygieneregeln und Sanktionen sind spätestens nach sechs Monaten auf ihre Angemessenheit durch das erweiterte Präsidium zu überprüfen.

77. 1Tritt eine Mannschaft oder ein Spieler nach vollzogener Auslosung zurück, bevor das Turnier begonnen hat, dann muss neu ausgelost werden, wenn durch den Rücktritt die Turnierdauer verkürzt wird.

78. 1Wenn ein Spieler oder eine Mannschaft während eines Turniers zurücktritt oder fernbleibt, werden die bisher erzielten Ergebnisse in der Turnierliste gestrichen, sofern nicht die Hälfte der angesetzten Partien gespielt wurde. 2Wenn bereits die Hälfte der angesetzten Partien oder mehr gespielt wurde, dann werden die restlichen Partien als verloren und dem jeweiligen Gegner als gewonnen angerechnet.3Kampflos gewonnene und kampflos verlorene Partien zählen als nicht gespielt.

79. 1Wenn ein Spieler mit mehr als einer Stunde Verspätung nach dem festgesetzten Spielbeginn oder überhaupt nicht erscheint, so ist die Partie für ihn verloren. 2Wird für die Verspätung oder das Nichtantreten das Vorliegen höherer Gewalt geltend gemacht, so ist dies glaubhaft zu machen, ferner, dass alles Zumutbare getan worden ist, um den Gegner oder den Wettkampfleiter zu verständigen. 3Der Wettkampfleiter entscheidet, ob die vorgebrachten Gründe anerkannt werden können.

80. 1Bei Hessischen Meisterschaften mit unterschiedlichen Kontingenten für die meldenden Unterorganisationen sind die zu Beginn des Kalenderjahres, in dem die Meldung der Bezirke zu erfolgen hat, ermittelten Mitgliederzahlen maßgeblich.

2Die dem HSV nach der Bundesturnierordnung zustehenden Qualifikationsplätze werden an die Erstplatzierten der entsprechenden Hessischen Meisterschaft vergeben. 3Hat ein so Qualifizierter kein Spielrecht auf Bundesebene oder verzichtet ein qualifizierter Spieler bzw. Verein, so rückt automatisch der Nächstplatzierte nach.

4Hessische Meistertitel, Qualifikationsplätze und Entscheidungen über Auf- und Abstieg werden bei Punktgleichheit (bei Mannschaftskämpfen bei Punkt- und Brettpunktgleichheit) nicht in der 1. Stufe nach Wertung vergeben, sondern in Stichkämpfen ermittelt. 5Näheres wird in der Turnierordnung bzw. in der Ausschreibung geregelt.

D. Turnierleiter und Wettkampfleiter

81. 1Der Turnierleiter für Mannschaften des HSV hat nach Weisung des geschäftsführenden Präsidiums die in Ziffer 5 genannten Wettkämpfe B II, B V und B VII vorzubereiten und zu leiten. 2Er kann im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Präsidium für die Verbands- und Landesklassen Klassenleiter als seine Stellvertreter einsetzen. 3Der Turnierleiter für Mannschaften ist weiter zuständig für die Abwicklung von Aufstiegsspielen oder Stichkämpfen auf Verbandsebene sowie auch für Wettkämpfe mit anderen Landesverbänden.

4Der Turnierleiter für Einzel des HSV hat nach Weisung des geschäftsführenden Präsidiums die in Ziffer 5 genannten Wettbewerbe B I, B III, B IV und B VI vorzubereiten und zu leiten.

5Der Referent für Frauenschach des HSV hat nach Weisung des geschäftsführenden Präsidiums die in Ziffer 5 genannten Wettbewerbe B VIII bis B XIV vorzubereiten und zu leiten.

6Der Referent für Seniorenschach des HSV hat nach Weisung des geschäftsführenden Präsidiums die in Ziffer 5 genannten Wettbewerbe B XV bis B XVII vorzubereiten und zu leiten.

82. 1Mitteilungen an die Vereine, Mannschaften und Spieler erfolgen zeitnah durch Veröffentlichung auf der Homepage des Hessischen Schachverbandes. 2Zusätzliche Mitteilungen sind nicht erforderlich.

83. 1Turnierleiter bei Frauenwettkämpfen ist der Referent für Frauenschach. 2Turnierleiter bei den Seniorenmeisterschaften ist der Referent für Seniorenschach. 3Für alle Turniere in den Bezirken sind die jeweiligen Bezirksturnierleiter zuständig und verantwortlich.

84. 1Jeder Wettkampf muss von einem lizenzierten Schiedsrichter geleitet werden. 2Der gastgebende Verein ist für die Gestellung des Schiedsrichters verantwortlich. 3Die Schiedsrichter haben die Pflichten und Befugnisse gemäß den Bestimmungen der FIDE-Regeln. 4Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe. 5Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe eines oder mehrerer Assistenten bedienen. 6Auf der Wettkampfmeldung ist zu dokumentieren, wer als Schiedsrichter eingesetzt worden ist.

85. 1In den Ligen, die zur ELO-Auswertung eingereicht werden, darf der Schiedsrichter nicht selbst als Spieler am Wettkampf teilnehmen und auch nicht einem der beiden Vereine angehören. 2Der Schiedsrichter wird zentral von der Turnierleitung eingesetzt.3In den Liegen, die nicht zur ELO-Auswertung eingereicht werden, darf der Schiedsrichter selbst als Spieler am Wettkampf teilnehmen.

86. 1Die Hessenliga-, Verbandsliga- und Landesligavereine sind verpflichtet, auf Aufforderung des Turnierleiters für Mannschaftskämpfe einen Schiedsrichter für andere Mannschaftskämpfe abzustellen.

87. 1Die Heimmannschaft hat dafür zu sorgen, dass der schriftliche Spielbericht dem zuständigen Klassenleiter spätestens am nächsten Werktag zugeschickt wird und bei Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen dem Ergebnisdienst des HSV das Ergebnis spätestens 90 Minuten nach dem Spielende gemeldet wird. 2Der Turnierleiter bestimmt die Formen der Meldung und gibt sie vor Beginn der Saison verbindlich bekannt.

E. Proteste, Beschwerden, Berufung

88. 1Die Rechtsordnung des HSV ist dreistufig.
1. Der den Wettkampf leitende Schiedsrichter
2. Der zuständige Turnierleiter
3. Der Turnierausschuss

89. 1Gegen die Entscheidungen eines Schiedsrichters kann sofort formlos protestiert werden. 2Dieser Protest hat keine aufschiebende Wirkung. 3Auf Weisung des Schiedsrichters muss weitergespielt werden.

90. 1Gegen die Entscheidung des Schiedsrichters kann beim zuständigen Turnierleiter in Textform Protest erhoben werden.

2Bei Einzelwettkämpfen ist dies der Turnierleiter für Einzel, bei Mannschaftswettkämpfen der Turnierleiter für Mannschaften, beim Seniorenschach der Referent für Seniorenschach und beim Frauenschach der Referent für Frauenschach.

3Der Protest muss innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des Protestgrundes geschehen.

4Der Protestempfänger informiert bei Eingang eines Protestes (Berufung) die betroffenen Vorinstanzen unverzüglich. Ebenso sind sie über die Entscheidung und Begründung zu informieren.

91. 1Protestinstanz ist der jeweils zuständige Turnierleiter. 2Über Proteste gegen Entscheidungen des Schiedsrichters entscheidet der Turnierleiter, sofern er nicht selbst als Schiedsrichter in der 1.Stufe entschieden hat. 3Bei Befangenheit gilt folgende Reihenfolge der Vertretung: 1.Turnierleiter für Mannschaften, 2. Turnierleiter für Einzel, 3. Referent für Frauenschach, 4. Referent für Seniorenschach.

4Proteste sind vom Turnierleiter innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang zu entscheiden.

92. 1Nach Beendigung eines Turniers (nicht Ligabetrieb) können Proteste nicht mehr erhoben werden.

93. 1Entscheidungen der Protestinstanz können durch Berufung angefochten werden. 2Berufung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung beim Turnierausschuss eingelegt werden. 3Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. 4Bei fehlenden Kopien wird jede zu kopierende Seite mit 1 EUR in Rechnung gestellt.

94. 1Über Berufungen entscheidet der vom Verbandskongress gewählte Turnierausschuss letztinstanzlich.

95. 1Bei der Entscheidung des Turnierausschusses sind die Entscheidungen der Vorinstanzen und die Stellungnahmen der Beteiligten zu berücksichtigen.

96. 1Der Turnierausschuss kann zu einer mündlichen Verhandlung einladen. 2Der Turnierausschuss kann gegebenenfalls Zeugen hören.

97. 1Ist ein Mitglied des Turnierausschusses selbst oder sein Verein oder ein Spieler seines Vereins an einem Streitfall direkt oder mittelbar beteiligt, so ist es nicht berechtigt, an der Entscheidung mitzuwirken. 2An seine Stelle tritt eines der gewählten Ersatzmitglieder, das durch den Vorsitzenden des Turnierausschusses durch Los bestimmt wird. 3Der Turnierausschuss wählt durch einfache Mehrheit aus seiner Mitte einen Turnierausschussvorsitzenden samt einem Stellvertreter. 4Die Wahlhandlung soll unmittelbar nach der Wahl des Turnierausschusses auf dem Verbandskongress erfolgen.

98. 1Berufungen sollen innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang (Poststempel) entschieden werden.

2Der Turnierausschuss veranlasst die Veröffentlichung seiner Entscheidungen auf der Website des HSV durch den zuständigen Referenten in geeigneter Form.

99. 1Die Gebühren für die einzelnen Instanzen betragen:

-          Protest beim zuständigen Turnierleiter: 50 EUR

-          Berufung beim Turnierausschuss: 200 EUR

100. 1Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. 2Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. 3Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.

F. Nenngebühren, Reuegelder, Fahrtkosten

101. 1Von dem geschäftsführendem Präsidium festgesetzte Nenngebühren und Reuegelder sind in der Turnierausschreibung bekanntzugeben. 2Das Reuegeld wird an Spieler bzw. Mannschaften zurückgezahlt, wenn sie die entsprechenden Wettkämpfe oder Turniere ordnungsgemäß beendet haben. 3Nenngebühren und verfallene Reuegelder fließen in die Kasse des HSV.

102. 1Reisende Spieler und Mannschaften tragen ihre Fahrtkosten grundsätzlich selbst.

103. 1Die Fahrtkosten des Viererpokals auf Hessenebene werden von den in jeder Runde gegeneinander antretenden Mannschaften zu gleichen Teilen getragen. 2Als Rechnungsgrundlage gilt ein Betrag von 0,30 EUR je Entfernungskilometer und Mannschaft. 3Der Gastgeber hat dem Gast die Hälfte der Kosten unmittelbar vor Wettkampfbeginn zu erstatten.

104. 1Die Entfernung wird mit einem hinreichend genauen und nachvollziehbaren Verfahren ermittelt (z. B. Routenplaner). 2Die Entfernung bemisst sich nach der verkehrsüblichen Straßenwegstrecke von Ortsmitte zu Ortsmitte. 3Beträgt die Entfernung weniger als 20 km, wird diese gleich 0 km gesetzt.

G. Generelle Bestimmungen

105. 1Die Bestimmungen der nachstehenden Ziffern der Turnierordnung des Verbandes sind für die Turnierordnungen der Untergliederungen verbindlich: Ziffer 1-4, 11, 20, 21a, 22, 23, 29 Satz 1 -2, 58, 74, 83 Satz 3, 92, 106 Satz 3-5, 109-112.

106. 1Bei folgenden Verstößen gegen die Turnierordnung kann der Turnierleiter eine Geldbuße von 5,- bis zu 50,- EUR erheben:

- Nicht rechtzeitige vollständige Abgaben von Meldungen zu Mannschaftsturnieren,
- Nichtgestellung eines Wettkampfleiters (Schiedsrichters) zu Mannschaftswettkämpfen,
- Fehlen von Nachweisen der Spielberechtigung (Ziffer 1 Absatz 3) bei Mannschaftswettkämpfen,
- Verstoß gegen Ziff. 111
- Nichtantritt ohne rechtzeitige Absage bei der Blitzmannschaftsmeisterschaft,
- unvollständige oder nicht rechtzeitige Meldung von Spielergebnissen bei Mannschaftswettkämpfen.

2Die genauen Höhen legt das geschäftsführende Präsidium vor einer Saison fest und veröffentlicht sie mit der Ausschreibung.

3Ungerechtfertigtes Nichtantreten einer Mannschaft wird mit einer Geldbuße von 250 EUR geahndet, sofern in dem entsprechenden Abschnitt der Turnierordnung diese Sanktion angedroht wird. 4Bei unberechtigtem Fernbleiben einer Mannschaft ohne Benachrichtigung des Gegners muss diese dem Gegner 50 EUR bezahlen. 5Auf Bezirksebene kann die Höhe dieser Beträge abweichend geregelt werden. 6Bei Nichtantreten der Heimmannschaft, ohne vorherige Information des Gegners, muss diese dem erschienenen Gast einen Fahrtkostenausgleich von 1,50 EUR pro Kilometer der einfachen Entfernung erstatten. 7Für die Ermittlung der Entfernung wird Ziff. 104, Satz 1bis 2 angewandt.

8Die Einzahlung der Buße erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes, der dies ggf. an den berechtigten Verein weiterleitet. 9Wird die Buße auch nach einer Mahnung mit Fristsetzung nicht bis zum vom Turnierleiter gesetzten Termin bezahlt, so kann der Turnierleiter die Betroffenen (Mannschaften oder ganze Vereine) bis zur Begleichung der Forderungen sperren.

107. 1Gegen Entscheidungen des Turnierleiters nach Ziff. 106 kann beim Turnierausschuss Beschwerde eingelegt werden. 2Die Beschwerdegebühr beträgt 100 EUR. 3Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. 4Bezüglich Fristen und Verfahrensvorschriften gelten die Ziff. 93,94, 95,97,98 und 99 der TO entsprechend.

108. 1Bei Nichtantritt zu Einzelturnieren nach ordnungsgemäßer Anmeldung, die nicht vor Turnierbeginn widerrufen worden ist, sowie bei einem Turnierabbruch wird der betreffende Spieler vom Turnierleiter für das jeweilige Turnier des nächsten Jahres gesperrt. 2Bei einem solchen Verstoß im Meisterturnier sperrt der Turnierleiter den betreffenden Spieler für alle folgenden Einzelturniere auf HSV-Ebene bis einschließlich zur nächsten Hessischen Einzelmeisterschaft. 3Der Turnierleiter kann auch Mannschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten für alle Turniere sperren, wenn sie ohne zwingende Gründe ein Turnier nicht ordnungsgemäß beenden. 4Sollte ein Spieler oder eine Mannschaft für ein Nichtantreten oder einen Rücktritt höhere Gewalt geltend machen wollen, so muss dies innerhalb einer Woche nach Eintreten des Verhinderungsgrundes geschehen, andernfalls ist der Verhinderungsgrund nicht mehr zu berücksichtigen. 5Der Verhinderungsgrund ist durch Vorlage oder Angabe geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen. 6Darüber hinaus kann der zuständige Turnierleiter Einzelspieler und Mannschaften bis zur Dauer von zwölf Monaten für alle Turniere sperren oder mit Punktabzügen belegen, wenn sie in grober Weise gegen die Spielordnung verstoßen oder sich grob unsportlich verhalten (z. B. vorherige Absprache von Ergebnissen, Meldung von „Strohmännern“, wiederholter Turnierabbruch).

H. Spielberechtigung, Meldewesen

109. 1Die Gesamt-Mitgliederliste des DSB wird von seiner Zentralen Passstelle (ZPS) verwaltet. 2Aus ihr gehen die Vereinsmitgliederlisten hervor, die die Angehörigkeit des Einzelnen zum Verein wiedergibt. 3Anträge auf Änderungen jeglicher Art an der Mitgliederliste müssen an die Spielerpassstelle des HSV gestellt werden. 4Antragsteller ist immer der zuständige Verein. 5Der Antrag muss die in der Geschäftsordnung der Spielerpassstelle geforderten Angaben enthalten

110. 1Neuausstellungen von Spielberechtigungen können jederzeit über die Spielerpassstelle des HSV bei der ZPS beantragt werden. 2Die Spielerpassstelle des HSV erteilt bis zur Herausgabe der nächsten DSB- Mitgliederliste vorläufige Spielberechtigungen. Anträge auf Umschreibungen von Spielberechtigungen (Vereinswechsel) können nur bis zum 30. Juni erfolgen. 3Der Leiter der Spielerpassstelle genehmigt in begründeten Fällen Ausnahmen hiervon. 4Ein solcher Fall liegt vor, wenn der wechselnde Spieler in der die vorläufige Spielberechtigung betreffenden Saison bei seinem bisherigen Verein weder aufgestellt war, noch für diesen Verein gespielt hat. 5Voraussetzung ist ferner, dass der bisherige Verein mit dem Wechsel der aktiven Mitgliedschaft einverstanden ist. 6Sollte sich herausstellen, dass eine vorläufige Spielberechtigung zu Unrecht erteilt wurde, hat der Verein die sich daraus ergebenden Konsequenzen gemäß Ziffer 23 der Turnierordnung zu tragen. 7Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Ablauf des alten Spieljahrs, die Spielberechtigung für den neuen Verein beginnt erst mit dem folgenden Spieljahr.

111. 1Will ein Spieler für einen anderen als den bisherigen Verein seine offiziellen Wettkämpfe bestreiten (Wechsel der Spielberechtigung), muss er das dem bisherigen Verein gegenüber bis zum 30. Juni in Textform nachweisbar erklären. 2Der neue Verein sendet der Spielerpassstelle des HSV einen Antrag auf Ausstellung einer Spielberechtigung.3Liegt vom bisherigen Verein keine Abmeldung, Umstellung auf passive Spielberechtigung oder sonstige Erklärung vor, so informiert die Spielerpassstelle des HSV den neuen Verein darüber. 4Der neue Verein fragt den Nachweis beim Spieler an und informiert die Spielerpassstelle. Gelingt der Nachweis nicht wird der Wechsel nicht vollzogen.

112. 1Nach Beendigung der Mitgliedschaft eines Spielers hat der bisherige Verein dies bis spätestens 30. Juni der HSV-Spielerpassstelle anzuzeigen. 2Löschungen von Mitglieder- und Vereinsdatensätzen sind außer per 30. Juni auch per 31. Dezember eines Jahres zulässig, wenn sie

-          zur Bereinigung der Datenbanken beitragen

-          die Spielerpassstelle sicher ist, dass nicht gegen den Passus ,,Doppelspiel“ verstoßen wird.

3Die Verantwortung für die Löschung liegt ausschließlich bei der HSV-Spielerpassstelle.

Diese Turnierordnung wurde auf der erweiterten Vorstandssitzung des HSV in Bad Sooden-Allendorf am 28. April 2013 verabschiedet und ersetzt die auf dem HSV-Kongress in Korbach am 24. März 2013 beschlossene Fassung.

Redaktionelle Änderungen durchgeführt am 06.06.2013 und 01.09.2013 durch Elmar Pasch und Andreas Filmann mit Unterstützung von Armin Muth.

Abschnitt H, Abschnitt B II Mannschaftsmeisterschaft, Ziffer 18, Satz 12 und die redaktionelle Änderung einheitlich Frauen statt Damen gemäß Beschluss vom HSV-Kongress in Langenbieber am 13.04.2014.

Abschnitt G, Geldbuße für ungerechtfertigtes Nichtantreten 250,- Euro, Ziffer 74a zu den FIDE-Regeln, Ziffer 71 Satz 5, Bedenkzeit und Abschnitt B IV, Blitzeinzelmeisterschaft gemäß Beschluss des erweiterten Präsidiums in Frankfurt am Main am 17.05.2014.

Ziffer 90 Satz 4 und Ziffer 98 Satz 2, Informationspflichten bei Protesten, Ziffer 23 Sätze 6 und 7, Ziffer 58 Sätze 6 und 7, Ziffer 58 verbindlich für die Bezirke, Umgekehrte Gastspielgenehmigung gemäß Beschluss des erweiterten Präsidiums in Frankfurt am Main am 20.09.2014

Verbandskongress, 29.03.2015 in Frankfurt: Ziffer 75, Sätze 1 und 2: Neuregelung der Bedenkzeit. Zuvor 2h/40 + 1h, jetzt 100Min/40 + 50Min + 30s ab dem 1. Zug.

Erweiterter Vorstand, 02.05.2015 in Frankfurt: Ziffer 84 und 85: Präzisierung zur Stellung des Schiedsrichters. Abschnitt B VII Mannschaftspokal, Ziffer 44: Regelung Zwischenrunde, Vorqualifizierte, redaktionelle Korrekturen.

Verbandskongress, 20.03.2016 in Frankfurt: Ziffer 30: Neuregelung von Verstößen gegen die Brettfolge, Ziffer 55: Tauschrecht der Plätze in den Frauenligen analog zum allgemeinen Spielbetrieb.

Erweitertes Präsidiums, 02.02.2017 in Frankfurt: Ziffer 74a: Verweis auf die FIDE-Regeln von 2017. Neuregelung der Ziffern 41 und 42 (Goldener Springer).

Verbandskongress, 09.04.2017 in Frankfurt: B II Ziffer 27: Direkter Vergleich als Kriterium vor Stichkampf.

Erweitertes Präsidiums, 03.02.2018 in Frankfurt: Abschnitt B VI, Ziffern 41-43a: Neuregelung Goldener Springer. Abschnitt B1, Ziffer 6: Optionale weitere Klasse. Ziffer 74a: Anpassung an neue FIDE-Regeln.

Verbandskongress, 25.03.2018 in Frankfurt: Ziffer 105: Streichung der folgenden Ziffern aus den für die Bezirke verbindlichen Ziffern: 18, 30, 79

Erweitertes Präsidium, 29.09.2018 in Stadtallendorf. Ziffer 31, Änderung auf einen Tag.

Verbandskongress im Umlaufverfahren, 2020: Ziffer 76b: Hygieneregeln für den Spielbetrieb

Erweitertes Präsidiums, 25.09.2021 : Neufassung des Abschnittes XV „Seniorenschach“

Erweitertes Präsidiums, 11.02.2023 : Änderung Ziff. 24. Satz 6 hinzugefügt (Volkstrauertag und Totensonntag).

Erweitertes Präsidiums, 29.08.2023 : Änderung Ziff. 32. Änderung Spiegelstrich 6: IM, GM, WIM und WGM generell Startgeldfrei.

Erweitertes Präsidiums, 12.11.2023 : Änderung Ziff. 32 und 33

Erweitertes Präsidiums, 11.02.2024 : Änderung Ziff. 97 Einfügen Satz 3 und 4 (Wahl des Vorsitzdenden des Turnieraussschuß)

Erweitertes Präsidiums, 24.04.2024 : Änderung Ziff. 74a gemäß Kongreßauftrag; neue Festlegung. Die neue Ziff. 74a wird mit dem 1.6.2024 in Kraft gesetzt.

Erweitertes Präsidiums, 31.08.2024 : Änderung Ziff. 10 Satz 5 (Bedenkzeit) (Gültig ab 1.9.2024)

Erweitertes Präsidiums, 31.08.2024 : Neu Ziff. 6a, 6b (Stichtag für TWZ), Änderung Ziff. 8 und 9 (TWZ) (Gültig ab 1.9.2024)

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