Ehrenstatut
Einleitung
Dieses Ehrenstatut enthält die Bestimmungen über die Verleihung von Verbandsauszeichnungen des Hessischen Schachverbandes.
Verbandsauszeichnungen
1. Verbandsauszeichnungen sind:
a. die Verbandsehrennadel in Bronze,
b. die Verbandsehrennadel in Silber,
c. die Verbandsehrennadel in Gold,
d. das Ehrenzeichen,
e. die Ernennung zum Ehrenmitglied,
f. die Wahl zum Ehrenvorsitzenden;
g. die Leistungsnadel.
Kriterien zur Verleihung, Allgemeines
2. Über die Verleihung der Auszeichnungen nach Ziffer 1 entscheidet bei (a) und (b) sowie (g) der Verbandsvorsitzende, bei (c) und (d) der erweiterte Vorstand, bei (e) und (f) der Verbandskongress unter Beachtung folgender Richtlinien:
a. Die Verbandsehrennadel in Bronze kann an Personen verliehen werden
- für mindestens 25 Jahre Vereinstätigkeit,
- für besonderen Einsatz bei der Durchführung von Hessenmeisterschaften
- für mindestens 10 Jahre Tätigkeit als Nationaler Schiedsrichter oder lizenzierter Übungsleiter
- die Träger der Verdienstnadel des Landessportbundes Hessen sind.
b. Die Verbandsehrennadel in Silber kann verliehen werden an Personen, die
- mindestens 10 Jahre ehrenamtlich im erweiterten Vorstand des Hessischen Schachverbandes,
- mindestens 15 Jahre im Bezirksvorstand,
- mindestens 20 Jahre im Vereinsvorstand verdienstvoll wirkten
- oder einen Verbandskongress mit Hessenmeisterschaften verantwortlich ausgerichtet haben,
- mindestens 20 Jahre als Nationaler Schiedsrichter, lizenzierter Übungsleiter oder Vertreter des Schachsportes in Sportkreisen des Landessportbundes Hessen tätig sind oder
- Träger der Ehrennadel in Silber des Landessportbundes Hessen sind oder
- die vorstehenden Bedingungen teilweise erfüllt haben und infolge persönlicher Härtefälle aus ihren Ämtern ausgeschieden sind.
c. Die Verbandsehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden
- für langjährige Tätigkeit im erweiterten Vorstand des Hessischen Schachverbandes,
- für mindestens 40 Jahre verdienstvolle Vereinstätigkeit,
- die Träger der Ehrennadel in Gold des Landessportbundes Hessen sind,
- die mehrere Bedingungen für die Verbandsehrennadel in Silber um je 10 Jahre übertreffen und diese vor mindestens 5 Jahren erhielten,
- die sich in sonstiger Weise ganz besonders um den Verband verdient gemacht haben.
d. Das Ehrenzeichen kann nur verliehen werden an Personen mit besonders verdienstvoller und langjähriger Tätigkeit im Verband, die bereits Inhaber der Goldenen Ehrennadel sind.
e. Der Verbandskongress kann Personen, die sich um das Schachspiel oder um den Verband ungewöhnlich verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
f. Auf Vorschlag des Verbandsvorstandes kann der Verbandskongress in einem ganz besonderen Falle einen Ehrenvorsitzenden ernennen.
g. Die Leistungsnadel wird in den Stufen 25, 50, 75 und 100 für entsprechenden Einsatz für den Verband bei offiziellen Länderkämpfen sowie in deutschen Nationalmannschaften verliehen; als Einsatz zählt dabei die jeweilige Gesamtveranstaltung.
3. Über die Verleihung der Verbandsehrennadeln sind Urkunden auszustellen. Die Verleihung soll im amtlichen Organ des Verbandes veröffentlicht werden.
4. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder werden zu allen Kongressen eingeladen und haben dort Stimmrecht.
5. Vereine erhalten Jubiläumsurkunden beim 25-jährigen und 40-jährigen Bestehen.
Ab dem 50-jährigen Jubiläum werden im Rhythmus von 25 Jahren Ehrenplaketten verliehen. Der Vorstandsvorsitzende verleiht jährlich bis zu 5 Vereinen für herausragende Leistungen in der Vereinsarbeit Leistungsplaketten
- für 25 Jahre Ausrichtung offener Turniere mit großer Teilnehmerzahl,
- für mehrfache Ausrichtung hessischer, nationaler oder internationaler Meisterschaften,
- für langjährige hervorragende Behinderten-, Frauen-, Jugend- oder Seniorenarbeit, für verdienstvolle Tätigkeit im Breiten- und Freizeitsport oder im Leistungssport.
Ein Verein kann die Leistungsplakette frühestens nach 10 Jahren erneut erhalten.
6. Der erweiterte Vorstand kann eine Verbandsauszeichnung wegen eines Vergehens, das den Ausschluss aus dem Verband zur Folge hat, aberkennen.
7. Die Verleihung höherer Verbandsauszeichnungen erfolgt einmal im Jahr beim Verbandskongress. Ausnahmen werden bei Vereinsjubiläen gemacht. Silberne und Bronzene Ehrennadeln müssen nicht auf dem Verbandskongress verliehen werden.
8. Anträge auf Verleihung von Verbandsauszeichnungen können nur Verbandsvereine oder Verbandsorgane stellen. Die Anträge der Vereine sind über die Bezirksvorsitzenden an den Verbandsvorsitzenden zu richten. Vor Weiterleitung
an den Verbandsvorstand soll der Vorsitzende des Bezirkes diese Anträge zu prüfen und dazu Stellung nehmen.
9. Träger des Ehrenzeichens, Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sollen im Handbuch des Verbandes, in der jährlichen Festschrift zum Verbandskongress und in der Verbandschronik erwähnt werden
Die Mitgliedsvereine werden darauf hingewiesen, dass Ehrungen auch über die zuständigen Sportkreise beim Landessportbund Hessen beantragt werden können. Außerdem bestehen Ehrungsmöglichkeiten beim Land Hessen (Verleihung der Sportplakette des Landes) sowie beim Deutschen Schachbund. Auskünfte hierüber erteilt der Verbandsvorsitzende.
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