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DWZ-Ordnung

erstellt von admin zuletzt verändert: 22.01.2013 02:00

Rahmenbedingungen

1. Die DWZ-Bearbeitung im Hessischen Schachverband (HSV) wird vom DWZ-Bearbeiter des HSV (im folgenden HSV-Bearbeiter genannt) und den DWZ-Bearbeitern der Bezirke (im folgenden Bezirks-Bearbeiter genannt) vorgenommen.

2. Der HSV-Bearbeiter wertet folgende Turniere aus:

  • Hessenmeisterschaften
  • Mannschaftskämpfe der Hessenliga und der Landesklassen
  • Pokalturniere des HSV (Einzelpokal, Mannschaftspokal)
  • Open- Turniere, sofern ein Großteil der Teilnehmer nicht aus einem einzigen Bezirk stammt

Die Bezirks-Bearbeiter werten folgende Turniere aus:

  • sämtliche Turniere auf Bezirksebene (z. B. Mannschaftskämpfe, Bezirksmeisterschaften)
  • Open- Turniere, sofern der Großteil der Teilnehmer dem betreffenden Bezirk angehört
  • Turniere auf Vereinsebene (z. B. Vereinsmeisterschaften, Stadtmeisterschaften)

Anlaufstelle für Open- Turniere ist in jedem Fall der betreffende Bezirks-Bearbeiter. Dieser kann nach Rücksprache die Auswertung gegebenenfalls an den HSVBearbeiter übergeben.

3. Neben der Auswertung der in Ziffer 2 bezeichneten Turniere hat der HSV-Bearbeiter folgende Aufgaben:

  • Pflege und Aktualisierung der DWZ-Datenbank des HSV
  • Zusammenarbeit mit der DWZ-Zentrale des Deutschen Schachbundes
  • Weiterleitung der relevanten Auswertungen der DWZ-Zentrale des Deutschen Schachbundes und der anderen Landesbearbeiter an die betreffenden Bezirks-Bearbeiter
  • Koordination der HSV- und Bezirks-Auswertungen
  • Veröffentlichung einer hessischen DWZ-Gesamtliste vor Beginn der Spielsaison

4. Die DWZ-Bearbeitung sowohl im HSV als auch in den Bezirken erfolgt ausschließlich mit dem Programm Elobase.

5. Bis zum 30.6. und zum 31.12. eines jeden Jahres übermitteln die Bezirks- Bearbeiter dem HSV-Bearbeiter die erfassten Turniere im Elobase- Turnierdateiformat. Der HSV-Bearbeiter soll jeweils innerhalb von sechs Wochen den aktualisierten Datenbestand an die Bezirke zurückgeben. Dieser umfasst die Auswertungen sowohl des HSV als auch diejenigen der Bezirke im betreffenden Zeitraum.
Die angegebenen Stichtage sind für den HSV und die Bezirke unbedingt bindend, d. h. insbesondere, dass nachträglich eingereichte Bezirks-Auswertungen nicht mehr berücksichtigt werden können.

6. Der HSV-Bearbeiter soll die Bezirks-Bearbeiter einmal jährlich zu einem Treffen mit festgelegter Tagesordnung einladen, um anstehende Probleme zu besprechen.

Anhang

Diese Geschäftsordnung tritt am 1.1.1993 in Kraft.

Es steht in naher Zukunft eine Überarbeitung an, da sich grundlegende Bedingungen geändert haben.

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