Zur Schiedsrichtergestellung bei Mannschaftskämpfen
Auf der Sitzung des erweiterten geschäftsführenden Vorstandes am 28.09.2013 wurde sich auch mit der Frage der Gestellung von Wettkampfleitern bei Mannschaftskämpfen auf Hessenebene befaßt. Dabei wurde folgender Beschluß mit großer Mehrheit gefaßt:
Der Turnierleiter für Mannschaften sanktioniert das Nichtstellen eines Schiedsrichters wie in Nummer 84 der Turnierordnung des Hessischen Schachverbandes e. V. (Stand 01.09.2013) vorgesehen. Bei der der ersten Nichtgestellung eines Schiedsrichters der Heimmannschaft erfolgt eine Verwarnung, im Wiederholungsfalle wird eine Strafe von 30,00 € erhoben.
Ref. für Öffentlichkeitsarbeit, A. Filmann
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