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Neufassung "Handy"-Regel beim HSV

erstellt von Andreas Filmann zuletzt verändert: 01.05.2024 22:08

Gemäß dem Auftrag des HSV-Kongreß 2024 hat das erw. Präsidium über eine Neufassung von Ziff. 74 a der Turnierordnung beraten. In seiner Sitzung am 24.4.2024 wurde einstimmig folgende Neufassung beschlossen. Sie tritt mit 1.6.2024 in Kraft, gilt also schon für den HSV-4er Pokal 2024 (aber nicht für den laufenden Mannschaftswettbewerb).

Die Regel ist für die Bezirke nicht verbindlich.

Art.74a wird wie folgt geändert:

1. Das Unterbringen ausgeschalteter elektronischer Geräte in einer Tasche ist gestattet. Aus der Tasche dürfen andere Gegenstände entnommen werden,das Gerät darf aber nicht verwendet werden.
2. Ergänzend zu Punkt 11.3.2.1 der FIDE-Schachregeln ist es den Spielern auch erlaubt, ein elektronisches Gerät während der Partie vollständig ausgeschaltet auf dem Spieltisch zu platzieren. Das entsprechende Gerät darf während der Partie nicht benutzt und beim Verlassen des Spielsaals während der Partie nicht mitgenommen werden.
3. Ein Spieler, welcher erst nach Partiebeginn das Turnierareal erreicht, muss ein solches Gerät entsprechend Abs. 1 oder 2 zunächst deponieren, bevor er seinen ersten Zug ausführt.
4. Muss ein Spieler aus wichtigem Grund ein eingeschaltetes Gerät mitführen, muss er sich die Verwendung vor seinem ersten Zug durch den Schiedsrichter genehmigen lassen.
5. Verstöße gegen Abs. 1 bis 4 haben grundsätzlich den Partieverlust des Spielers zur Folge.
6. Das Risiko für den Verlust des entsprechenden Geräts trägt in jedem Fall der Spieler selbst.

A. Filmann
Bruchköbel, 2024-05-01

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