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Hessenliga

erstellt von Andreas Filmann zuletzt verändert: 12.10.2021 06:47

Da der SC Heusenstamm keine Mannschaft für die Hessenliga gemeldet hat, wird dies als Rückzug gewertet. Damit steht der SC Heusenstamm als erster Absteiger aus der Hesseliga fest (Ziff. 19 Satz 3 der TO des HSV).. Die Spiele gegen den SC Heusenstamm werden gestrichen (Ziff. 78 Satz 1). Eine erneute Auslosung findet nicht statt (Ziff. 77). Weiterhin bleibt der Platz von SC Heusenstamm unbesetzt (Ziff. 19 Satz 4).

Begründung

Wir dem SC Heusenstamm direkt zugestellt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.

Bruchköbel, 2021-10-12

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