Spielberechtigung Saison 2019/21
Liebe Schachfreunde,
die Spielberechtigung für die noch laufende Saison 2019/21 wird analog der Handhabung des DSB gehalten:
Es kann in der Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen an den ausstehenden Spieltagen der Saison 2019/2021 jeder teilnehmen, der zu Beginn der Saison für den Verein als aktives Spielmitglied gemeldet war. Hat die Spielerin oder der Spieler inzwischen den Verein gewechselt, muss sie/er lediglich als P-Mitglied beim jeweiligen Verein gemeldet sein.
Spieler, die neu in den Verein eingetreten sind (und eine aktive Spielberechtigung haben), dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie weder zwischen dem 01.09.2019 und dem 12.09.2021 für einen anderen Verein des DSB für einen Liga-Mannschaftskampf eingesetzt oder aufgestellt worden sind.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
A. Filmann
komm. TLfM
Bruchköbel, 2021-06-27
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