HSV Ligabetrieb, Runde 8./9.
In einer Sitzung des geschf. Präsidiums des HSV am 27.03.2021 wurde bzgl. der noch ausstehenden Spielrunden des HSV gesprochen.
Nach aktuellen Stand der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie erscheint es nicht realistisch, daß der für den April geplante Spieltag der Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen stattfindet kann. Daher wird, so im Präsidium beschlossen, der Termin verschoben.
Als Termine für die noch ausstehenden beiden Runden der Saison 2019/21 werden festgelegt:
8. Runde: Samstag, 26.Juni 2021 (sic!), 14.00 Uhr
9. Runde: Sonntag, 27.Juni 2021, 14.00 Uhr
Stichkämpfe: 04.Juli 2021, 14.00 Uhr
Falls jetzt schon eine Mannschaft absehen kann, daß sie - sofern Heimrecht gegeben - kein Spiellokal zur Verfügung hat, möge sie mich alsbald wie möglich darüber informieren.
Informativ:
Spieltermine Oberliga Ost: 12./13. Juni 2021
Spieltermine 2. BL 18./19./20. Juni 2021
Begründung
Die aktuelle Lage bzgl. der SARS-CoV-2 Pandemie läßt die uneingeschränkte und reguläre Durchführung des für den April avisierten Spieltermin für die Hessenliga, Verbandsligen und Landesklassen nicht realistisch erscheinen. Von daher wird dieser Termin abgesagt.
Analog dem SARS-CoV-2 Pandemie Vorgehen der übergeordneten Spielklassen werden die neuen Termine für die Beendigung der Saison für den Juni geplant. Um die Chance der Durchführung zu erhöhen, wird eine Doppelrunde angesetzt und diese auch möglichst spät im Juni. Bei einer Aufteilung auf unterschiedliche Sonntage besteht die Gefahr, daß ggf. nur eine Runde gespielt werden kann. So besteht die Chance, daß, wenn möglich, die beiden letzten Runden final durchgeführt werden können.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
A. Filmann
kom. TLfM
Bruchköbel, 2021-03-31
Artikelaktionen