Bzgl. der am 07.März 2021 angesetzten Runde
Liebe Schachfreunde,
wie allgemein bekannt, entwickelt sie die Lage im Rahmen der SARS-CoV-2 Pandemie sehr dynamisch - auch im Hinblick auf Vorschriften und Beschränkungen. Inzwischen sind wir in Hessen bei der Vierundzwanzigste Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus angekommen.
Daher kann Stand heute (17.01.2021) noch nicht abgesehen werden, ob der für den 7. März 2021 geplante Spieltermin durchgeführt werden kann. Aktuell wird die Lage und die (vermutliche) Entwicklung aufmerksam beobachtet und bewertet.
Um den Vereinen und Spielern ihm Rahmen des Machbaren Planungssicherheit zu geben, wird wie folgt verfahren:
Die aktuelle Verordnung des Landes Hessen ist tritt am 31.Januar.2021 außer Kraft. Es ist davon auszugehen, daß dem eine neue Verordnung folgen wird. Dann kann in diesem Rahmen bewertet werden, wie es mit einer Durchführbarkeit des geplanten Spieltages aussieht. Nur wenn mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, daß der Termin durchgeführt werden kann, erfolgt keine Absage. Die Entscheidung wird Anfang Februar getroffen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann gemäß Ziff. 93 - 100 der TO innerhalb von zwei Wochen bei dem Turnierausschuß Berufung eingelegt werden. Berufungen sind stets fünffach schriftlich beim Vorsitzenden des Turnierausschusses einzulegen. Die Gebühr beträgt 200 EUR. Die Einzahlung der Gebühr erfolgt stets auf das Konto des Hessischen Schachverbandes. Die Einzahlung der Gebühr ist innerhalb der zweiwöchigen Rechtsmittelfrist zu veranlassen, andernfalls gilt das Rechtsmittel als nicht eingelegt. Die Gebühr wird zurückgezahlt, wenn dem Rechtsmittel stattgegeben wird.
A. Filmann
komm. TLfM
Bruchköbel, 2021-01-17
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